Zertifizierung
Mit dem Gütesiegel regio.garantie sind schweizweit bereits rund 10‘000 Regionalprodukte ausgezeichnet. Dazu gehören Lebensmittel, Getränke, Pflanzen sowie auch Non-Food-Produkte wie beispielsweise Holz oder Kosmetik. Ebenso gibt es Richtlinien zur Zertifizierung der Gastronomie.
Erfahren Sie mehr über den Ablauf der Zertifizierung oder lassen Sie sich gern von uns oder unseren Regionalmarken beraten.
Anmeldung zur Zertifizierung
Melden Sie sich bei der Regionalmarke Ihrer Region oder bei der Geschäftsstelle von «Das Beste der Region». Gerne unterstützen wir Sie kostenlos dabei, folgende Dokumente auszufüllen:
- Vereinbarung zur Nutzung der Regionalmarke und regio.garantie
- Anmeldung zur Nutzung der Regionalmarke und somit zur Kontrolle und Zertifizierung: Liste aller zu zertifizierenden Produkte
- Bei Naturpärken ist zusätzlich die Partnerschaftsvereinbarung notwendig
Je nach Produkt, welches Sie mit dem Gütesiegel regio.garantie auszeichnen möchten, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Lieferantenliste für die Zutaten
- Für zusammengesetzte Produkte zusätzlich ein ausgefülltes Formular der Rezeptur- und Wertschöpfungsprüfung (WS-Prüfung)
- Herkunftsbescheinigung
- Lohnverarbeitungsauftrag
- Antrag um Verarbeitungsschritt ausserhalb der Region
Die Dokumente finden Sie ganz unten auf dieser Seite
Erstkontrolle der Anmeldung
Die zuständige Regionalmarke kontrolliert in einem ersten Schritt die eingereichten Unterlagen. Dabei wird darauf geachtet, ob die Unterlagen vollständig und mit den Richtlinien für Regionalmarken konform sind. Allenfalls müssen diese gemeinsam noch vervollständigt werden.
Freigabe der Anmeldung
Wenn alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, so werden diese durch die Regionalmarke an die Zertifizierungsstelle weitergegeben. In der Regel ist dies OIC. Nach Rücksprache kann aber auch mit einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle zusammengearbeitet werden. Eine Kopie der Unterlagen wird ebenfalls an die Dachorganisation «Das Beste der Region» gesendet.
Vorbereitung Kontrolle durch Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierungsstelle kontrolliert die eingereichten Unterlagen wie zum Beispiel die Rezeptur und die Wertschöpfungsberechnung. Ebenfalls wird geschaut, ob das Audit vor Ort mit einer anderen Zertifizierung verbunden werden kann, damit die Kosten für die Produzent*innen so tief wie möglich gehalten werden können. Dies kann beispielsweise eine Kombination mit Bio, Berg / Alp, Suisse Garantie, etc. sein. Danach vereinbart die Zertifizierungsstelle mit dem / der Produzent*in einen Termin für das Audit vor Ort.
Audit vor Ort
Gemäss vereinbartem Termin wird nun das Audit vor Ort im Produktionsbetrieb durchgeführt. Dabei sind der / die Produzent*in sowie auch der / die Auditor*in anwesend. Nach dem Audit erfolgt eine Berichterstattung durch den / die Auditor*in in welcher die festgestellten Übereinstimmungen und Abweichungen sowie Korrekturmassnahmen festgehalten werden. Allfällige Abweichungen von den Richtlinien werden dem Produktionsbetrieb schriftlich mitgeteilt.
Zertifizierung mit dem Gütesiegel regio.garantie
Sofern das Audit erfolgreich bestanden ist, wird das Zertifikat mit dem Gütesiegel regio.garantie durch die Zertifizierungsstelle ausgestellt.
Herzliche Gratulation! Das heisst, dass die zertifizierten Produkte per sofort mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden können und der / die Produzent*in von den Dienstleistungen für Partner*innen profitieren kann.
Eine Kopie des Zertifikates wird parallel von der Zertifizierungsstelle an die Regionalmarke sowie auch an die Dachorganisation «Das Beste der Region» gesendet. Von der Zertifizierungsstelle wird die Rechnung für das Audit und von der Regionalmarke die Lizenzrechnung gemäss dem jeweiligen Tarifreglement versendet.
Rezertifizierung mit dem Gütesiegel regio.garantie
Die Rezertifizierungsaudits finden gemäss festgelegten Zeitabständen wiederum durch die Zertifizierungsstelle statt. Für den Fall, dass die Zertifizierungsstelle gewechselt werden soll, muss dies frühzeitig mitgeteilt werden. Falls es Rezepturänderungen an den zertifizierten Produkten gibt, werden diese durch die Produzent*innen direkt an die Regionalmarke gesendet. Des gilt auch für Änderungen bei den Rohstofflieferant*innen oder für Änderungen in der Verarbeitung. Eine erneute Rezepturprüfung und Information an die Zertifizierungsstelle durch die Regionalmarke ist notwendig. Falls weitere Produkte mit dem Gütesiegel regio.garantie ausgezeichnet werden sollen, müssen auch hier die entsprechenden Unterlagen an die Regionalmarke gemeldet werden. Die Vorprüfung und Zertifizierung erfolgt nach bereits genanntem Prozess. Solange die Zertifizierung nicht erfolgt ist, dürfen die neuen Produkte noch nicht mit dem Gütesiegel regio.garantie ausgezeichnet werden.
Zertifizierungsunterlagen
Hier finden Sie alle Unterlagen, mit welchen Sie Ihre Produkte zur Zertifizierung nach den Richtlinien für Regionalmarken anmelden können.
Vorlagen für Regionalmarken von «Das Beste der Region»
Bezüglich den Dokumenten "Anmeldung zur Nutzung der Regionalmarke und regio.garantie" sowie der "Vereinbarung zur Nutzung der Regonalmarke und regio.garantie" nehmen Sie bitte mit Ihrer Regionalmarke Kontakt auf.
Vorlagen "Aus der Region. Für die Region" der Migros Aare